Verkaufsbestimmungen
Das Baurecht
Das Baurecht ermöglicht es, Wohneigentum zu erwerben, ohne dass der dazu erforderliche Landanteil gekauft werden muss. Das selbstständige und dauernde Baurecht ist im Grundbuch eingetragen und kann jederzeit veräussert werden. Im vorliegenden Fall ist das Baurecht bis am 31.12.2088 festgelegt, mit der Möglichkeit für weitere Verlängerungen. Das Baurecht wird mit einem jährlichen Baurechtszins abgegolten. Durch den Wegfall des Erwerbs des Landanteils, reduziert sich
der Kapitalbedarf für das Wohneigentum beträchtlich.
Die Burgergemeinde Bern unterstützt das Projekt mit «à-fonds-perdu»-und Amortisationsbeiträgen.
Ihre nächsten Schritte
- Kontaktaufnahme mit der Marti Generalunternehmung AG oder Frutiger AG
- Reservation mit Anzahlung von Fr. 10000.– auf Sperrkonto des Notars
- Ausarbeiten eines Finanzierungsnachweises mit einer Bank oder Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl
- Notarielle Beurkundung des Kaufvertrages mit Anzahlung von 10% des Kaufpreises und Unterzeichnung der Vereinbarung («à-fondsperdu»- und Amortisationsbeiträgen) mit der Burgergemeinde Bern
- Bezahlung der Restanz bei Übergang von Nutzen und Gefahr
- Separate Abrechnung von Käuferoptionen/Ausbauwünschen